Energiesparende Bauweisen und innovative Techniken
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In der Verordnung nimmt der Neubau den größten Teil ein. Sie zielt darauf ab, den Primärenergiebedarf zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren. Die Betrachtung der Primärenergie bezieht zum einen die Endenergie mit ein, also die Energiemenge, die ins Haus geliefert wird. Zum anderen wird darin aber auch berücksichtigt, welcher Energieträger verwendet wird und welche Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind. Die Nutzung regenerativer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, bringt bei der Bilanzierung Vorteile gegenüber Öl, Gas oder Strom. Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.
Weitere Festlegungen betreffen die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken. Ein neues Wohngebäude, das die Mindeststandards der aktuellen EnEV gerade noch einhält, benötigt zur Beheizung und Bereitung von Warmwasser rund 50 bis 60 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr – das entspricht bei einem Einfamilienhaus jährlich etwa 630 Liter Öl.

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KfW-Energieeffizienzhäuser
Die aktuell gültigen energetischen Anforderungen sind ein Zwischenschritt hin zum so genannten „Niedrigstenergiegebäude“, das ab dem Jahr 2021 europaweit als Neubaustandard gelten soll. Niedrigstenergiehäuser zeichnen sich durch eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aus, das heißt, sie benötigen nur noch sehr wenig Energie, die wiederum möglichst regenerativ erzeugt wird.
Weitere Energiestandards sind die so genannten „KfW-Energieeffizienzhäuser“. Sie werden durch die Förderprogramme des Bundes definiert und über die KfW-Förderbank mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten unterstützt. Die dem Begriff KfW-Effizienzhaus angehängte Zahl gibt den Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil zu einem theoretischen Vergleichsgebäude aus der Energiesparverordnung an. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz und desto höher die KfW-Förderung. Im Neubau ist derzeit eine Förderung für die KfW-Effizienzhaus-Standards 55, 40 oder 40 Plus möglich. Dabei entspricht das KfW-Effizienzhaus 55 in etwa einem sogenannten „Drei Liter-Haus“; das KfW-Effizienzhaus 40 ist vergleichbar mit dem Passivhaus.

Blowerdoortest
Luftdichtes Bauen – Stand der Technik
Jedes Gebäude, ob individuell mit dem Architekten oder als Fertighaus geplant, muss die Anforderungen gemäß DIN 4108 an Dämmung und Dichtheit erfüllen.
Energieverluste kosten Geld. Ohne eine luftdichte Gebäudehülle wird die hochwertigste Dämmung wertlos. Beim Blowerdoor Test wird deshalb die Gebäudehülle auf ihre Dichtheit überprüft. Blowerdoor Messungen gehören bereits seit Jahren beim Bau von Niedrigenergie- und Passivhäusern dazu. Die Dichtheit der Gebäudehülle wird zum Qualitätsmerkmal. Es ist die einzige Möglichkeit die Luftdichtheit von Gebäuden zur Qualitätssicherung zu überprüfen.
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